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„One for the road“!

„One for the road“!

Suchtkrankenhilfe für Mitarbeitende im Sozialwerk, in der ArBiS und der Privatschule Mentor

 

Als nebenberufliche betriebliche Suchtkrankenhelferin für das Sozialwerk, die ArBiS und die Privatschule Mentor möchte ich in regelmäßigen Abständen durch Blog-Beiträge rund um das Thema Sucht informieren. Auf der Suche nach einem „Aufhänger“ für einen ersten Blog kam mir da der Kinofilm „One for the road“, einer sog. „Dramödie“ über Alkoholsucht mit Frederik Lau als Hauptdarsteller, gerade recht. Worum geht es in diesem Film?

„Mark muss nach einer Suff-Fahrt den Führerschein abgeben und lernt im MPU-Kurs die Alkoholikerin Helena kennen. Beide wollen ihr Leben ändern. Dass dies gar nicht so einfach ist, erzählt Regisseur Markus Goller in „One for the road“.“

Mir persönlich hat der Film gut gefallen, weil er anschaulich zeigt, was Sucht bedeutet. Zunächst einmal wird deutlich, dass Sucht eine fortschreitende Erkrankung ist, die mit eigener Willenskraft nicht beherrscht werden kann. Mark versucht mehrfach, einige Wochen abstinent zu leben, doch er scheitert immer wieder, und nach solchen mühsam errungenen abstinenten Phasen scheint er noch exzessiver als vorher zu trinken. Irgendwann versteht Mark, dass er in seinem Ringen um den Ausstieg aus der Sucht Hilfe braucht, und er beginnt eine Therapie bei dem Verkehrspsychologen Dr. Blau.

 

Im Film wird auch klar: Nicht die Menge an Alkohol, die man trinkt, definiert, ob man süchtig ist. Denn Marks Freunde trinken ebenso gern, häufig und viel wie er. Der entscheidende Unterschied besteht vor allem in zwei wichtigen Kriterien, die auch das Klassifikationssystem ICD-10 aufführt:  1. verminderte Kontrollfähigkeit bzw. Kontrollverlust in Bezug auf Beginn, Beendigung und Menge des Suchtmittels;  und 2. Zwanghaftigkeit/unstillbares Verlangen, d. h. das Denken kreist um das Suchtmittel, verbunden mit einem starken Verlangen, es zu konsumieren.

 

Als betriebliche Suchtkrankenhelferin hat mich besonders interessiert, wie der Arbeitgeber sich verhält. Sowohl Marks Vorgesetzte als auch seine Kolleg:innen haben die Augen vor der offensichtlichen Realität, dass Mark ein Alkoholproblem hat, verschlossen. Die direkte Kollegin hat gesehen, wie Mark eine Flasche aus der Schublade nahm und trank, und sie hat ihn nicht darauf angesprochen. Und erst als sein alkoholbedingtes Fehlverhalten teure Konsequenzen für den Betrieb hat, reagierte die Vorgesetzte: „Du bist ein Alkoholiker“ -, und suspendierte ihn vom Dienst.

 

Tatsächlich wird von betrieblicher Seite oft weggeschaut, wenn Mitarbeitende in irgendeiner Form „auffällig“ werden und der Verdacht besteht, dass eine Suchtproblematik dahinterstecken könnte.

 

Warum ist das so? Vermutlich, weil Vorgesetzte und Kolleg:innen oftmals denken, dass Ansprechen = Anschwärzen bedeutet. Weil sie vielleicht denken, dass es sich nur um eine Phase handelt, die vorübergehen wird. Oder weil man der Ansicht ist, dass die bzw. der Mitarbeitende doch eigentlich insgesamt immer noch gut funktioniert. Oder weil man sich wahrscheinlich geirrt hat. Möglicherweise auch, weil man auf die Ansprache hin eine aggressive Reaktion erwartet, mit der man nicht umzugehen weiß.  Am wahrscheinlichsten: weil man keine Handlungssicherheit darin besitzt, mit einem solchen „Fall“ dienstlich umzugehen.

 

Fakt ist jedoch: Wenn eine Suchtproblematik vorliegt, wird sich diese nicht in Wohlgefallen auflösen, wenn weggeschaut oder geschwiegen wird. Erfahrungsgemäß wird sie sich verfestigen und schlimmer werden. Führungskräfte sind daher aufgefordert, möglichst frühzeitig zu handeln und einzuschreiten, um das Risiko zu minimieren, dass sich der Zustand der oder des Betroffenen verschlechtert, und um dafür zu sorgen, dass das kollegiale Umfeld nicht weiter belastet wird.

Und vielleicht können auch Kolleginnen und Kollegen den Mut aufbringen, ein offenes und ehrliches Gespräch mit betroffenen Mitarbeitenden zu führen.

Simone Vogt