Wir freuen uns über jede Spende.
Für einige unserer Arbeitsbereiche sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns, wenn hierfür zweckgebundene Spenden zugeführt werden:
- KleiderWerk (Kleiderkammer für Bedürftige)
- Ehrenamtsarbeit
- FamilienZeitRaum
aber auch
- für die einzelnen Einrichtungen, in denen Menschen betreut und versorgt werden.
Zweckbindung
Zweckgebundene Spenden werden für den angegebenen Zweck eingesetzt. Sollte für ein Projekt jedoch mehr Geld eingehen als benötigt, wird der Überschuss für eines der anderen Projekte verwendet.
Spenden-Zuwendungsbestätigungen
Wir sind vom Finanzamt Bremen wegen “Förderung von mildtätigen Zwecken” sowie wegen “Förderung von gemeinnützigen Zwecken in der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Zivilgeschädigte und behinderte Menschen” als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.
Selbstverständlich stellen wir Zuwendungsbestätigungen aus, die dann steuermindernd geltend gemacht werden können.
Gerne beraten wir Sie bei größeren Spenden, Zustiftungen oder Nachlässen.
Bank für Sozialwirtschaft Hannover
IBAN:DE07 3702 0500 0007 4013 00
BIC: BFSWDE33XXX