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Wir
helfen
Menschen.

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Sozialwerk der
Freien Christengemeinde Bremen e.V.

Ellerbuschort 12
28719 Bremen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Informationen zu unseren Verein finden Sie auf https://sozialwerk-bremen.de/

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Website https://sozialwerk-bremen.de/ finden Sie Informationen zu unserem Verein und unser Angebot.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

Videoinhalte (soweit vorhanden) verfügen nicht über Untertitel. PDF-Dokumente (soweit vorhanden) sind noch nicht immer mit einem Screenreader bedienbar. Eine Tastaturbedienbarkeit ist noch nicht für alle Bereiche gewährleistet. Die HTML-Headline-Struktur ist noch nicht in allen Bereichen hierarchisch aufgebaut. Ein „Skip to Content“ Funktion ist noch nicht integriert.

Unverhältnismäßige Belastung

Nach eingehender Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die vollständige Umsetzung der Anforderungen gemäß § 3 Absatz 2 BFSG im Einzelfall eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 17 BFSG darstellen würde. Diese Einschätzung stützt sich insbesondere auf die in Anlage 4 zum BFSG genannten Kriterien. Ausschlaggebend sind in unserem Fall vor allem die Größe, die personellen und finanziellen Ressourcen sowie die Marktstellung unseres Unternehmens. Als kleines Unternehmen mit begrenztem Budget und ohne eigene IT-Abteilung würde die umfassende Umsetzung barrierefreier Anpassungen erhebliche externe Aufwände und Investitionen erfordern. Die geschätzten Nettokosten für eine vollständige barrierefreie Umgestaltung stehen daher nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten für die Erbringung unserer Dienstleistungen. Die zugrunde liegende Beurteilung ist dokumentiert und wird auf Verlangen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde vorgelegt. Die Beurteilung wird mindestens alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen

Wir sind darum bemüht, Barrieren nach Möglichkeit schrittweise durch kostengünstige Technologien weiter zu reduzieren. Eine genaue Angabe zum Zeitpunkt können wir momentan nicht machen.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 24.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 24.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:

Sozialwerk der
Freien Christengemeinde Bremen e.V.

Ellerbuschort 12
28719 Bremen

E-Mail: info@sozialwerk-bremen.de

Telefon: (0)421 64 90 00

Link zur Website: https://sozialwerk-bremen.de

Informationen

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Kontakt

Sozialwerk der
Freien Christengemeinde Bremen e.V.

Ellerbuschort 12
28719 Bremen

+49 (0)421 64 90 00

info@sozialwerk-bremen.de

Mitgliedschaft

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